Aktuelles
FWG - Neuigkeiten und Nachrichten

Urteil in Sachen Ausbaubeitragssatzung (Normenkontrolle) erfolgt


Im Bezug auf das Normenkontrollverfahren gegen die Weitersburger Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen (WKB) für den Ausbau von Verkehrsanlagen hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz zum 15.03.2011 ein Urteil ausgesprochen:

Der Normenkontrollantrag wurde abgelehnt. Das bedeutet, dass der Antrag, die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge vom 29. Oktober 2009 für unwirksam zu erklären, zurückgewiesen wurde und nach wie vor wirksam und gültig ist.

Bedeutungsvoller Auszug aus dem Urteil:
"Durchgreifende Bedenken bestehen weder gegen die Festlegung des Gemeindeanteils auf 35 v.H. in § 5 der Satzung (1.) noch gegen das Unterlassen einer Verschonungsregelung im Sinne des § 10a Abs. 5 KAG (2.)"

Der Gesetzgeber habe

die Verschonungsregelung des § 10a Abs. 5 KAG nicht als „Soll-Vorschrift" ausgestaltet, sondern als „Kann-Vorschrift". Auch ein Ermessensausfall könne ausgeschlossen werden. Denn seinerzeit habe sich der Gemeinderat auf Antrag einer Ratsfraktion (der Freien Wählergruppe) ausdrücklich mit der Frage einer Verschonung auseinandergesetzt und eine solche mehrheitlich abgelehnt. Auch durch die Begründung, dass die Möglichkeit einer Verschonungsregelung in der Sitzungsvorlage nicht erwähnt wird und die vorgeschlagenen Satzungsänderungen entsprächen den Vorgaben des Satzungsmusters, könne nicht auf einen "Ermessensausfall" geschlossen werden. Denn der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt in seinem Muster für eine Satzung zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge die Aufnahme einer Verschonungsregelung.

Detailiertere Informationen und das Urteil können unter Justiz Rheinland-Pfalz nachgelesen werden: -hier klicken-

Im Januar 2010 hatte die FWG-Fraktion dem Gemeinderat einen Antrag -hier klicken- vorgelegt, eine Veschonungsregelung in die Weitersburger WKB Satzung aufzunehmen, mit der Begründung, dass § 10 a (5) des KAG die Verschonungsregelung als "Kann"- Bestimmung vorsieht. Der Zeitpunkt des Antrags wurde mit Bedacht auf die Zeit vor der Sanierung der Steinackerstraße gelegt um in diesem Punkt absolute Klarheit zu erhalten vor der ersten Zustellung der entsprechenden Beitragsbescheide. Daraufhin hatte man die Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde, in Punkto Entlastung der Bürger, rege im Rat diskutiert. In der Gemeinderatssitzung vom 16.06.2010 wurde der Antrag der FWG, eine Überleitungsregelung in die Satzung aufzunehmen endgültig mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt. -hier klicken- Zu diesem Zeitpunkt bedauerten wir zwar die Ablehnung unseres Antrags, da wir die Gemeinderatsmitglieder der anderen Fraktionen in diesem Punkt nicht überzeugen konnten, akzeptierten jedoch die Entscheidung zur Satzung voll, insbesondere hinsichtlich der eindringlichen Auseinandersetzung mit dem Thema und Klärung vor der Zustellung der ersten Beitragsbescheide. Entstehende Rechtsstreitigkeiten nach der Zustellung der ersten Bescheide, wie von der FWG befürchtet wurde, wären unter Umständen vermieden worden.