Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge verfassungswidrig?

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden


Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 01.08.2011 das Verfahren um die wiederkehrenden Beiträge Straßenausbau ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz zu erhalten.
Neben einer fehlenden Verfassungsmäßigkeit befürchten die Richter auch Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 20,31 und 72. Ebenso wird der Vorteilsbegriff in Frage gestellt; bei der Erweiterung des Straßennetzes durch die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage kollidiere das Ausbaubeitragsrecht mit dem Erschließungsbeitragsrecht und dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung, der Gleichheitssatz wäre außerdem verletzt und weitere Begründungen.

Hierzu hat die Rhein-Zeitung (Ausgabe Koblenz) heute ebenfalls einen Artikel auf Seite 1 verfasst. Details können weiterhin unter folgenden Links nachgelesen werden:
 

Die FWG wird die Überprüfung durch das Bundesverfassungsericht interessiert verfolgen.