(Heimat-Echo 04/2002 - 25.01.2002)

Der Verbandsbürgermeister:

Informationen zum Baugebiet "Staffelstück" in Weitersburg

Die Gliederung der Thematik im Überblick:

I. Anlass für die Presseinformation „Staffelstück"
II.Gründe die zur Verzögerung führten

1) Änderung Wasserrecht
2) Gutachten im Rahmen der Landespflege
3) Prioritätenliste
4) Geplante private Projektentwicklung
5) Zuordnung von Ausgleichsflächen
6) Geänderte Abgrenzung des Plangebietes
7) Ausgleichsflächenthematik
8) Teilung des Baugebietes
9) Gutachten zur Immissionssituation Geräusche/Gerüche/Staub

III. Abschlussbetrachtung

I. Anlass für die Presseinformation "Staffelstück"

Im Dezember 2001 sind in der Ortsgemeinde Weitersburg schriftliche Informationen zum Baugebiet „Staffelstück" verbreitet worden, die sehr einseitig, verkürzt und zum Teil unzutreffend über die Entstehungsgeschichte des Baugebietes berichteten. Teilweise werden sinnentstellend Äußerungen wiedergegeben, die so nicht gefallen sind. Auch wird allgemein der Eindruck verbreitet, dass lediglich die Ersteller der Informationen sich massiv für den Bebauungsplan einsetzen, andere im Verfahren Involvierte hingegen nicht. Die Verantwortung für lange Planungszeiten wird dabei einseitig dargestellt. Die im Verfahren erforderlichen Schritte und notwendigen Gutachten zur zwingenden Abwägung verschiedenster Themenbereiche im Rahmen der Bauleitplanung werden verkannt.
All dies lässt es geboten erscheinen, im Sinne einer objektiven Informationsverbreitung insbesondere den Weitersburger Bürgern und den Grundstückseigentümern im Staffelstück den tatsächlichen Sachverhalt nochmals darzulegen. Von keiner Seite her wird bestritten, dass der Bebauungsplan "Staffelstück" bereits eine lange Planungsphase hinter sich hat. Dabei ist das Staffelstück damals nicht in erster Linie zur Deckung eines Baulandbedarfes vorgesehen gewesen, es sollte vielmehr das noch früher begonnene Baugebiet zur Ansiedlung von Gewerbe an der Grenzhausener Straße mit den vorhandenen Kanalanschlüssen im Bereich der Wäschbachstraße verbunden werden, ohne bei einer späteren Planung Kanäle umlegen zu müssen. Demzufolge wurde auch erst im Juni 1991 das Büro Dr. Sprengnetter und Partner mit der Bearbeitung des Planes betraut, zu diesem Zeitpunkt war insbesondere die einjährige landespflegerische Untersuchung von Natur und Landschaft abgeschlossen.

II. Gründe die zur Verzögerung führten

1. Änderung Wasserrecht
Aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden seitens der Bürger Wünsche nach Hereinnahme von Flächen insbesondere im Norden des Plangebietes gestellt. Diesen Wünschen ist der Ortsgemeinderat in seinen Abstimmungen einstimmig nachgekommen. Die sodann vorgesehene Offenlage musste verschoben werden, weil das 1994 beschlossene und 1995 verkündete Landeswassergesetz neue Grundsätze bei der Niederschlagswasser-Bewirtschaftung schon auf Bebauungsplanebene erstmalig regelte. Konkrete Ausführungsmuster lagen zu diesem Zeitpunkt landesweit noch nicht vor. Die Verbandsgemeindeverwaltung erstellte für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde eine Prioritätenliste, in welcher alle Bebauungspläne auch aus den anderen Ortsgemeinden aufgelistet und eine Rangfolge in der Bearbeitung festgelegt wurde.

2. Gutachten im Rahmen der Landespflege
Ein weiterer "Rückschlag" ergab sich aus höchstrichterlichen Urteilen im April 1996, als Bebauungspläne für nichtig erklärt wurden, weil die Gegebenheiten der vorbereitenden Untersuchungen aus landespflegerischer Sicht nicht ausreichend genug von manchen Kommunen ermittelt worden war. Aufgrund dieser Urteile empfahlen sowohl das Büro Sprengnetter als auch die VGV dringend dem Ortsgemeinderat, ein Gutachten zur Vogelwelt im Staffelstück in Auftrag zu geben. Dies wurde vorn Ortsgemeinderat am 23.04.1996 einstimmig abgelehnt. Die folgende Offenlage ergab weitere Bürgerwünsche nach Hereinnahme von Parzellen im Norden des Plangebietes. Wiederum erfüllte der Ortsgemeinderat diesen Wunsch, was aufgrund der Bedeutung für den Bebauungsplan (Änderung des Geltungsbereiches) eine weitere Offenlage zwingend notwendig machte.

3. Prioritätenliste
Ebenfalls Ende 1996 legte die Verbandsgemeindeverwaltung eine Prioritätenliste zur Abarbeitung der Baugebiete vor, da bereits zu diesem Zeitpunkt ersichtlich war, dass sich finanzielle Engpässe ergeben würden. Mit neun Ja- und sechs Nein-Stimmen wurde die Prioritätenliste angenommen, der Bebauungsplan „Staffelstück" an die oberste, der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Grenzhausener Straße" an die unterste Priorität gesetzt.

4. Geplante private Projektentwicklung
Zu einem Zeitverlust von ca. 13 Monaten führte der Vorschlag eines privaten Projektentwicklers Ende 1996 bis Anfang 1998 zur privaten Erschließung des Baugebietes. Nach heftigen Diskussionen von Betroffenen ebenso wie Nichtbetroffenen war absehbar, dass ca. 25 bis 30 Prozent der Grundstückseigentümer zu einer solchen privaten Erschließung nicht bereit waren, annähernd 100 % Bereitschaft wäre jedoch zur Umsetzung erforderlich gewesen. Demzufolge beschloss die Ortsgemeinde, das übliche Verfahren weiterhin anzuwenden. Im März 1998 wurde erneut der Vorschlag für das Vogelgutachten unterbreitet, mittlerweile waren die Urteile in der Rechtsprechung so umfangreich, dass der Ortsgemeinderat dem einstimmig zustimmte. Die nun folgende Untersuchung verlief bis in den Spätsommer 1998.

5. Zuordnung von Ausgleichsflächen
Im September 1998 beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig die schnellstmögliche Fortführung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet, um eine neue Ansiedlung eines Gewerbebetriebes zu ermöglichen. Hierfür wurde nachfolgend auch im Februar 1999 einstimmig vorn Gemeinderat beschlossen 1,9 ha der bis dahin vorhandenen Ausgleichsflächen diesem Bebauungsplan zuzuordnen, um zumindest diesen Plan schnell abschließen zu können. Zwar war damit die Prioritäten quasi auf den Kopf gestellt, da jedoch nur geringerwertige Flächen in Autobahnnähe dem Gewerbegebiet zugeordnet werden mussten, konnten immerhin die hochwertigen Flächen für das Staffelstück zurückbehalten werden. Manche der zugeordneten Parzellen wären ohnehin aufgrund der höheren Ansprüche zum Ausgleich für das Baugebiet Staffelstück nicht geeignet gewesen für das Wohngebiet.

6. Geänderte Abgrenzung des Plangebietes
Im Dezember 1998 kam der Ortsgemeinderat wiederum Bürgerwünschen nach Veränderung der Gebietsabgrenzung des Staffelstücks einstimmig nach, in dem auch die restlichen in Ost-West-Richtung verlaufenden Parzellen im Norden des Plangebietes herein und bebaute Parzellen an der Grenzhausener Straße heraus genommen wurden. Ferner wurde der "Planteilbereich II" mit den großflächigen Ausgleichsmaßnahmen östlich der Autobahn erstmalig ausgewiesen. Hiergegen wurden insbesondere seitens der Landwirtschaft vehement Bedenken erhoben. Dennoch fand im März 1999 wiederum eine Offenlage des gesamten Planes statt.
Als Ergebnis aus dieser Offenlage kam es bei den Beratungen Anfang 2000 erneut zur Hereinnahme von Teilflächen auf Wunsch von Grundstückseigentümern, auch konnten jetzt erstmalig die für die Wasserwirtschaft notwendigen Flächen ausgewiesen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Gemeinde bereits für einen sechsstelligen Betrag Ausgleichsflächen angekauft und soweit irgendwie geeignet auch die wenigen eigenen Flächen als Ausgleich vorgesehen.

7. Ausgleichsflächenthematik
Dennoch war absehbar, dass aufgrund der Neuberechnungen durch die erkannten hochwertigen Eingriffe in Natur und Landschaft von 8,4 ha Ausgleichsfläche erst 6 ha zur Verfügung standen. Bedenken Sie bitte, dass dies die absolute Untergrenze nach Auffassung aller ernsthaft Beteiligten darstellt, da seitens des Naturschutzes Flächen in einem Umfang von ca. 25 ha für notwendig erachtet worden sind. Anzumerken ist an dieser Stelle auch, dass bis auf einige lobenswerte Ausnahmen ein Großteil der durch die Planungen der Ortsgemeinde begünstigten Grundstückseigentümer bisher entweder mangels Masse oder mangels Interesse sich nicht dazu bereit gefunden hat, Ausgleichsflächen zum Ankauf aus dem eigenen Besitz der Gemeinde anzubieten. Einerseits also zu verlangen, dass ein Plan beschleunigt abläuft, andererseits aber vorhandene externe Flächen nicht als Ausgleich bereit zu stellen, ist bis zu einem gewissen Grad zumindest - nicht nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang soll auch kurz auf die Frage der Pachtflächen - als geeignete Ausgleichsflächenbeschaffung eingegangen werden. Korrekt ist es, dass dem Ortsgemeinderat von der VGV Vallendar nach dem Besuch eines Seminars beim Deutschen Städtetag 1998 vorgeschlagen wurde, in die Kostenerstattungssatzung auch die Anpachtung von Flächen als Möglichkeit aufzunehmen. Dies geschah aufgrund von Aussagen der Referenten des Seminars, dass entsprechende gesetzliche Regelungen in der Vorbereitung seien. Leider konnte bisher noch nicht festgestellt werden, dass die damals angekündigten gesetzlichen Änderungen in die Tat umgesetzt worden wären. In der nachfolgenden Zeit wurde dies verwaltungsintern noch weiter diskutiert, andere Arbeitsschwerpunkte und die immer länger ausstehende Umsetzung der Gesetzesänderung ließen jedoch das Thema in den Hintergrund rücken. Das Nichtumsetzen der angekündigten Gesetzesänderung hat weder die Verbandsgemeinde noch die Ortsgemeinde zu vertreten. Eine entsprechende Mitteilung gegenüber dem Ortsgemeinderat erfolgte nicht. Auf das aktuelle Verfahren hatte dies jedoch keinen Einfluss, da nicht anders entschieden worden ist, als wenn beispielsweise im März 2001 dem Rat mitgeteilt worden wäre, dass immer noch auf die Gesetzesänderung gewartet wird. Es bleibt jedermann überlassen, dieses zu bewerten, ebenso wie die oben genannten Entscheidungen, welche zwingend jeweils erneute Planoffenlagen erforderten oder einen anderweitigen Zeitverlust bedeuteten.

8. Teilung des Baugebietes
Auf Initiative der Verbandsgemeindeverwaltung wurde im Juli 2001 die Teilung des Baugebietes vorgeschlagen. Gründe hierfür waren die ungewisse Situation hinsichtlich der Nachfolgenutzung der Duftkerzenfabrik Bolsius und der sich daraus ergebenden immissionsrechtlichen Probleme sowie die Frage der Ausgleichsflächenbereitstellung. Nach einem Urteil des OVG Koblenz sind bis zum Satzungsbeschluss alle Ausgleichsflächen nachzuweisen. Aufgrund der vorhandenen Ausgleichsflächen könnten ca. 70 % des Baugebietes kurzfristig zur Rechtskraft gebracht werden. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Änderungswünsche ins Verfahren eingebracht werden.

9. Gutachten zur Immissionssituation Geräusche/Gerüche/Stäube
Aufgrund erst in der vorletzten Offenlage eingegangener Anregungen eines Gewerbetriebes und eines landwirtschaftlichen Betriebes war es erforderlich, ein ergänzendes Gutachten zur Beurteilung der o.g. Immissionen einzuholen. Dass hierbei gleichzeitig nochmals die Lärmimmissionen mit überprüft wurden, sollte der Vermeidung unnötiger Kosten durch Lärmschutz dienen. Im Juli 2001 wurde hierüber beraten, um diese Belange ordnungsgemäß in die Abwägung einstellen zu können.

III. Abschlussbetrachtung

Völlig aus der Luft gegriffen und tatsächlich auch "böswillig" wie von den Autoren der Desinformation selbst benannt ist die Unterstellung, dass "ein Scheitern ganz offensichtlich einkalkuliert'' wird. Die Verwaltung, hat in keiner Weise zu irgendeinem Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht, dass man es darauf anlege, den Bebauungsplan scheitern zu lassen. Im Gegenteil, ein zügiges Verfahren ist immer im Interesse der Verwaltung! Die Verwaltung versteht sich als ein erfolgsorientierter Dienstleister und nur erfolgreich zum Abschluss gebrachte Projekte vermitteln auch den einzelner Mitarbeitern das gewiss von jedem in seiner Arbeit gewünschte Erfolgsgefühl. Dass nicht alle betroffenen Grundstückseigentümer sich stets positiv über ein Bebauungsplanverfahren äußern, liegt in der Sache begründet. Schließlich ist es ausgesprochen selten bei über 60 verschiedenen Eigentümern, es allen gleich recht machen zu können. Wenn jedoch Teile des Ortsgemeinderates entgegen besseren Wissens versuchen, aus schwierigen Situationen Kapital zu schlagen, wird die Umsetzung von Projekten deutlich erschwert, was nicht zu der allseits gewünschten beschleunigten Verfahrensweise beiträgt. Zurückblickend kann gesagt werden, dass spätestens nach der ersten Offenlage jedem Bürgerwunsch nach Erweiterung des Plangebietes nicht hätte entsprochen werden sollen, um so keine erneute Offenlage zwingend erforderlich zu Machen. Möglicherweise hätte dann im Jahr 1994 ein Satzungsbeschluss gefasst werden können. Dies geschah nicht und es hilft keinem, dies heute zu bedauern, es Muss vielmehr in jedermanns Interesse sein, im Sinne der vorliegenden Gesetze den Bebauungsplan zu einem guten Abschluss zu bringen. Dies ist bis zum Ende des letzten Jahres auch erfolgt. Es bleibt zu hoffen, dass die derzeitigen Differenzen nur ein kleines Intermezzo bleiben werden und dieses für die Weiterentwicklung der Ortsgemeinde Weitersburg bedeutende Baugebiet zeitnah seine Realisierung erfahren wird.
Ich werde mich weiterhin persönlich in Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiter/innen der Verwaltung für die Erreichung dieses Zieles nachhaltig einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Fred Pretz, Bürgermeister