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Thema: Umsetzung Gewerbegebiet Teilbereich West

Februar 2020. Ein fiktives Interview mit der FWG Fraktion im Weitersburger Ortsgemeinderat

Gewerbegebiet Teilbereich West - Darum geht's der FWG-Fraktion
(Luftbild: Datenlizenz Deutschland – ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2020) – Version 2.0, http://www.lvermgeo.rlp.de, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

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  1. Planung schon 2015 beantragt, aber nicht beraten
  2. Seit 1988 noch immer in der Planaufstellung
  3. Geordnete bauliche Entwicklung - Maßvoll
  4. Wegweisende Aussagen schon 1992
  5. Viel weniger Verkehr als 1992 prognostiziert
  6. Verschiebungen und jahrelange ergebnisoffene Planungsstände erschweren die Lage
  7. Keine Frage des finanziell Leistbaren, sondern ein Muss für die Ortsentwicklung
  8. Staffelstück diente zur Vorbereitung des Gewerbegebiets
  9. Nordausdehnung in Zeiten des Klimawandels?

Interview:
Die FWG Fraktion im Ortsgemeinderat Weitersburg hat im September 2019 einen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes “Grenzhausener Straße- Teilbereich West” eingereicht. Für Einige kam das etwas überraschend. Warum das?

FWG-Fraktion:
Ja, ein sehr komplexes Thema. Das ist nicht in zwei Sätzen zu erklären. Die Wenigsten interessiert leider die unverzichtbar wichtige lange Erklärung. Aber wir wollen versuchen alle Fragen kurz, inklusive aller wichtigen Details, zu beantworten. Also …

Die Bemühungen und Beratungen um ein Weitersburger Gewerbegebiet Grenzhausener Straße bestehen schon sehr lange und gehen schon auf Überlegungen vor 1988 zurück.
Die ganzen Jahrzehnte wurden, in Sachen Gewerbegebiet, seitdem begleitet von Beratungen und Beschlüssen, von Planungen und auch Erschließungen, von Bürgerversammlungen und Anträgen und noch vielem mehr.
Die FWG Fraktion hatte außerdem im Oktober 2015 die Fortführung des Gewerbegebiets beantragt.


Planung schon 2015 beantragt, aber nicht beraten

Interview:
Also schon ein Antrag in der letzten Legislaturperiode. Warum der damalige Antrag?

FWG-Fraktion:
Da müssen wir etwas zurückgehen in den Januar 2015. Denn 2015 stand im Rat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße - Teilbereich Mitte” an, wegen entsprechendem Interesse an umfangreicher Gewerbegebietsfläche.
Beratung und Beschluss wurden jedoch mehrfach vertagt und letztendlich nicht mehr verfolgt. Wir vermuten, dass die Interessenten wieder abgesprungen waren, da sich nichts bewegte.
Leider war das nicht das einzige mal Interesse an Gewerbeansiedlung, die nicht bedient werden konnte, weil einfach die Flächen fehlten. Jedenfalls hat dies unsere Aufmerksamkeit geweckt und wir sehen hierin viele Lösungen und Ansätze für Weitersburg. So kam die Fraktion daher im Oktober 2015 zum Antrag auf Fortführung des bestehenden Gewerbegebiets.

Interview:
Was ist aus dem damaligen Antrag auf Erweiterung geworden?

FWG-Fraktion:
Tja, entscheidend war hier der Haushaltsbeschluss 2016. Die Beratung über die beantragte Erweiterung des Gewerbegebiets “Grenzhausener Straße” mit Machbarkeitsuntersuchung, die als anschließender Tagesordnungspunkt stattfinden sollte, wurde kurzum eingestellt, da vom Rat das dafür vorgesehene Budget im Haushaltsansatz durch CDU-Antrag vorher mehrheitlich komplett gestrichen wurde. Überhaupt eine Diskussion darüber war von den Parteien im Rat somit nicht erwünscht.


Seit 1988 noch immer in der Planaufstellung

Bereich aus dem Aufstellungsbeschluss „Gewerbegebiet Grenzhausener Straße“; Beschluss des Ortsgemeinderats vom 08.03.1988, Bekanntmachung Heimat-Echo, Verbandsbürgermeister Schons 21.07.1988

Interview:
Und warum nun der zweite Antrag zum Gewerbegebiet West?

FWG-Fraktion:
Da müssen wir wieder etwas ausholen. Im März 2017 stand erneut ein Beschluss im Gemeinderat an. Es ging um den Planungsstand und die Beratung über weiteres Vorgehen in Sachen “Gewerbegebiet”.

Da 1995 Ausgleichflächen für 4 Bebauungspläne gleichzeitig in Weitersburg benötigt wurden, musste damals priorisiert werden. Das Gewerbegebiet, wohl zum Stand 1994, kam dabei auf den letzten Platz.
1998 entschied der Rat die Arbeiten am Bebauungsplan “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße” weiterzuführen, zunächst jedoch nur für den Ostteil. Der Westteil befand sich seitdem immer noch in der Planaufstellung.
Die Weiterführung der Planung stand nun zur Beratung an, um zum einen die Gefährdung des Siedlungszusammenhangs zu diskutieren. Was für dortige Baumaßnahmen, egal welcher Art, wichtige Grundlage ist.
Zum anderen war es auch wichtig zukünftige mögliche Erweiterungen von Gewerbeflächen zu diskutieren, egal wo. Da auch Trassen für die Ver- und Entsorgung geklärt werden müssen, die vermutlich so oder so, Nord oder West, durch das Westgebiet laufen müssen bzw. schon laufen.
Jedenfalls gab uns die Beratung und der Beschluss von März 2017 und die Tatsache, dass seitdem die Beratung nicht weitergeführt wurde, die Grundüberlegung zum erneuten Antrag. Der Antrag war nun konkreter und verfeinert formuliert.

Nicht mehr beschlossener, aber ausgearbeiteter Beratungsstand „Gewerbegebiet Grenzhausener Straße“ von 1994
(Luftbild: Datenlizenz Deutschland – ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2020) – Version 2.0, http://www.lvermgeo.rlp.de, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Interview:
Was bedeutet Nord oder West?

FWG-Fraktion:
Ja, die anderen Fraktionen möchten eine Gewerbegebietausdehnung in die Flur. Also nördlich des Gewerbegebiets Teilbereich Ost, in die offene landwirtschaftlich genutzte und unbebaute Feldflur.

Interview:
Und was bedeutet “verfeinert” und “konkreter” im neuen Antrag?

FWG-Fraktion:
Wir haben die Bedenken und Anregungen von Bürgern, Bedenken und Anregungen von den anderen Fraktionen und auch die Bedenken und Anregungen aus den alten Verfahrensprozessen, wie bspw. Bürgerversammlung, gesammelt und ausgewertet. Daraus ist dann der neue Antrag entstanden.

Interview:
Was waren das für Bedenken und Anregungen?

FWG-Fraktion:
Nun, wo sollen wir da anfangen?
Beispielsweise Verkehr: Wir haben in der eigentlich verkehrsberuhigten Straße “Am Römergrund”, östlich an der Misch-Wohnbebauung des Staffelstücks, landwirtschaftlichen und gewerblichen Straßenverkehr der bis 20 Tonner LKWs oder gar 40 Tonner reicht. Parkenden Autos wurden Spiegel abgefahren oder andere Beschädigungen, Straßenschilder wurden umgefahren, Straßenlaternen beschädigt, etc. … und das alles in einem Verkehrsberuhigten Bereich, in welchem auch Kinder spielen.
Auf diesen Verkehr, auch im Bereich der Einmündung zur Kreiststraße, haben Bürgerinnen und Bürger mehrfach hingewiesen. Daher halten wir es für notwendig diese verkehrstechnische Problemzone anzufassen und zu verbessern.

Aus den Vorstellungen der Verkehrsmessungen in der öffentlichen Ortsgemeinderat-Sitzung vom 23.03.2017

Oder die aufgegriffene Anregung der SPD Fraktion von Juni 2016, die ehem. landwirtschaftliche Hofstelle als Misch- oder Wohnbaufläche auszuweisen.

Oder auch die Fortführung des Gehwegs bzw. der Lückenschluss zum Gehweg im Gewerbegebiet, was auch schon früher Thema war.


Geordnete bauliche Entwicklung - Maßvoll

Interview:
Sie haben eine “alte” Bürgerversammlung erwähnt?

FWG-Fraktion:
Oh ja, diese Bürgerversammlung ist Einigen noch gut in Erinnerung. 1992 war die Vergrößerung des Gewerbegebietes auf 24ha vorgesehen. Laut damaligem Ortsbürgermeister hatte die Gemeinde derzeit schon seit vielen Jahren die Absicht, im vorhandenen Gewerbegebiet - und hiermit ist genau das jetzt diskutierte Gebiet West gemeint - eine geordnete bauliche Entwicklung zu vollziehen. Und zwar in maßvollem Rahmen.
In der genannten Bürgerversammlung wurden von Verwaltung und Bürgermeister dann die Eckpunkte vorgestellt, Bürgerfragen beantwortet und Bedenken aufgeklärt.

Gewerbegebiet Vorentwurf‘92, wie auch im RZ Bericht vom 14.02.1992, reicht bis zur Gemarkungsgrenze
(Luftbild: Datenlizenz Deutschland – ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2020) – Version 2.0, http://www.lvermgeo.rlp.de, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Interview:
Was waren das 1992 für Bedenken zur Vergrößerung?

FWG-Fraktion:
Nun, wir waren ja 1992 nicht alle selbst anwesend, aber wir haben schon noch Personen, die sich daran gut erinnern und weiterhin gibt es ja auch Berichte dazu. Die wesentlichen Bedenken der Bürger waren damals:

  • zu großes Gebiet (24 ha!) mit negativen Folgen für Umwelt
  • Beeinträchtigung des Wohnortes und der Dorfstruktur
  • Zerstörung wertvoller Äcker
  • Verlust der Erholungsfunktion (Ort würde von seinem Naherholungsgebiet abgeschnitten)
  • Klimafolgen (Frischluftentstehungsgebiet würde überbaut)
  • Vernichtung wertvoller Streuobstwiesen
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • Verkehr und Lärm

Die Bedenken von damals sind für uns immer noch wichtig. Wir haben die Punkte alle in unsere Überlegungen mitaufgenommen.

Interview:
Interessante Punkte. Darf ich darauf eingehen? Wie stehen Sie zum Punkt zu großes Gebiet (24 ha)?

FWG-Fraktion:
Wie schon eben erläutert geht es uns nur um das Gebiet, welches der Ortsbürgermeister 1992 als “schon vorhandenes Gewerbegebiet” bezeichnet hat, nicht der gesamte Vorentwurf.
D.h. es geht um eine Fläche von ca. 7,2 ha, die schon zu ca. 3,8 ha gewerblich oder wohnlich genutzt wird. Also um eine Erweiterung bzw. Neunutzung von ca. 3,3 ha in der Lücke des angedeuteten fehlenden Siedlungszusammenhangs.
Ein Vergrößerung und Flächenexpansion in die offene Flur hinein ist nicht die Absicht. Im Gegenteil, denn im September 2010 musste sich der Gemeinderat schon mit dem Thema “Interkommunales Gewerbegebiet an der A 48” befassen, mit einem ca. 50 - 70 ha großen Gewerbe- und Industriegebiet seitens Bendorfer Überlegungen. Das war uns deutlich zu heftig und würde die Weitersburger Flur komplett auseinandernehmen. Schon aus diesem Grund möchten wir einen angemessenen Abstand zur Gemarkungsgrenze nach Bendorf halten und keine Ausdehnung in die Flur.


Wegweisende Aussagen schon 1992

Interview:
Was halten Sie vom Argument Beeinträchtigung des Wohnortes und der Dorfstruktur?

FWG-Fraktion:
Absolut wichtig. Das Gewerbegebiet würde sich nach wie vor am Rand der Wohnbebauung bewegen. Die Struktur würde nicht verändert, da sie genau so ja auch schon besteht. Die moderate Ausweisung von 3,3 ha mehr Nutzfläche in Verbindung mit der schon 1992 vom Bürgermeister angedachten geordneten baulichen Entwicklung des dortigen Bestandes wirkt damit einer Beeinträchtigung genau entgegen indem das baulich erlaubt wird, was die Gemeinde in einem Plan festlegt.
Aktuell ist das nicht der Fall. Ohne Regelung keine Ordnung und ohne Ordnung Gefahr von Beeinträchtigungen!

Interview:
Weitere Argumente von 1992 würde ich gerne zusammenfassen. Was halten sie von Zerstörung wertvoller Äcker, Verlust der Erholungsfunktion, Klimafolgen, Vernichtung wertvoller Streuobstwiesen, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes?

FWG-Fraktion:
Gerade diese Argumente bestätigen ja unsere Absicht. Im Teilbereich West sehen wir dahingehend keine Beeinträchtigung, schon weil seit 1988 viel geplant, untersucht und geprüft wurde.
Eine Zerstörung wertvoller Äcker wäre in großem Stil bei einer Nordausdehnung gegeben. Hier haben wir nämlich die größte zusammenhängende Ackerfläche bester Ackerqualität, in der kompletten rechtsrheinischen Region.

Acker- und Grünlandzahl; Pfeil markiert Bereich Nordausdehnung; Qualität: Rot unter 20, Gelb 40-60, Grün 80-100
(Karte: Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz; Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/)
Außerdem fällt eine Nordausdehnung auch noch flächenhaft ins Vorranggebiet des regionalen Grünzugs oder deren 100 m Pufferzone um die Bebauung. Der Nordbereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Klimaschutzzone mit Frischluftfunktion eingetragen und von Bebauung freizuhalten. Zudem würde eine Nordausdehnung wie auch schon angedeutet den Ort vom Naherholungsgebiet abschneiden und auch den Rheinsteig-Wanderweg zerschneiden.
Klimafolgen mit irreparablen Schäden für den Ort wären zu erwarten. Die Weitersburger Flur auf der westlichen Seite der Autobahn würde ein deutlich geändertes Landschaftsbild erfahren und die gemarkungsübergreifende Landwirtschaft zwischen Bendorf und Weitersburg wäre im Eimer.

Aktueller Flächennutzungsplan. Blaue Pfeile zeigen Klimaschutzzone, Frischluftentstehungsgebiet und von Bebauung freizuhaltende Flächen.
(Luftbild: Datenlizenz Deutschland – ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2020) – Version 2.0, http://www.lvermgeo.rlp.de, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Viel weniger Verkehr als 1992 prognostiziert

Interview:
Und Verkehr und Lärm?

FWG-Fraktion:
Komischerweise werden sich mehr Gedanken über Eventualitäten gemacht, statt die aktuellen Sachverhalte zu bewerten. Wir verstehen nicht, warum man sich um die aktuelle Verkehrssituation Römergrund weniger sorgt als über möglichen oder nicht möglichen Verkehr in vielleicht 10 oder noch mehr Jahren. Wir haben dort doch jetzt eine Schwierigkeit, die es auszubügeln gibt, oder etwa nicht?
In Verkehr und Lärm wird viel hineingedeutet. Wir können alle nicht vorhersagen, wie es sich entwickeln wird. Das wäre Kaffeesatzleserei. Es ist aber auch nicht so, dass es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, an denen man sich orientieren kann:
Die ersten uns bekannten Verkehrszahlen wurden 1992 vom Leiter des Bauamtes in schon genannter Bürgerversammlung zum Gewerbegebiet vorgestellt. Demnach wurden 1985 in der Grenzhausener Straße 800 Fahrzeuge pro Tag vom Straßenbauamt gezählt. 1992 wurde der Verkehr auf ca. 1000 Fahrzeuge geschätzt. Die damalige Prognose für 2010 lag bei ca. 1250 Kfz ohne Gewerbegebiet und ca. 1400 Kfz mit 24ha Gewerbegebiet.
Nun haben wir Geschwindigkeitsmessungen von 2018 in der Grenzhausener Straße die zusammen ca. 970 Fahrzeuge pro Tag im Mittel gemessen haben (Infos aus der öffentlichen Ratssitzung vom 25.01.2018). Eine andere Messung Anfang 2017 ergab im Gewerbegebiet Teilbereich Ost, in der Straße “Auf den Schafmorgen” einen nicht nennenswerten Gewerbeverkehr (Infos aus der öffentlichen Ratssitzung vom 23.03.2017).
Ebenso können wir im Teilbereich Ost keinen untypischen oder bedeutenden Lärm ausmachen. Im Gegenteil scheint es uns recht wenig Lärm im geordnet baulich entwickelten Teilbereich Ost zu sein.
So haben wir es auch in der Hand, welche Art Gewerbe bei einer Bebauungsplanung von der Gemeinde zugelassen wird. Im Gegensatz zu einer ungeordneten Entwicklung, bei welcher der Einfluss der Gemeinde beschränkt ist.
Da ist der Lärmeinfluss der Autobahn sicher wesentlich höher, wie Einwohner bestätigen. Unsere Bestrebungen für einen Lärmschutzwall entlang der Autobahn in diesem Bereich wurden leider nicht mitgetragen. Was den Immissionsschutz und Lärmabgrenzung zum vorhandenen Mischgebiet im Staffelstück betrifft sehen wir die Empfehlung der Verwaltung, einen Puffer durch ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit gleichen Lärmschutzwerten wie das Mischgebiet einzuplanen, als gute und weiter zu verfolgende Option an.


Verschiebungen und jahrelange ergebnisoffene Planungsstände erschweren die Lage

Interview:
Die CDU-Fraktion hält ihren Antrag für falsch. Wie sehen Sie deren Begründung was den Zeitpunkt angeht, die Kosten und den falschen Bereich?

FWG-Fraktion:
Nun, da haben wir einfach unterschiedliche Meinungen. Und die scheinen festgefahren. Wir sind zudem nicht davon überzeugt, dass die CDU-Fraktion überhaupt eine Gewerbegebietsfortführung möchte.
Es ist wie in allen anderen größeren Projekten im Ort, man ist grundsätzlich ja dafür, aber dann doch irgendwie mit Argumenten, wie z.B. Schulden, Abwarten auf neues Konzept und anderen Punkten für Verschieben.
Verschieben und unklare ergebnisoffene Planungsstände haben uns ja genau in die schwierigen Lagen gebracht. Wir bekommen den ganzen angehäuften Berg an Verschiebungen und Sanierungsstau überhaupt nicht mehr abgearbeitet. Schauen Sie sich nur mal die Zahlen und Umfänge der Unterhaltungsmaßnahmen in den letzten Jahren an.

Und zudem wurde das Gewerbegebiet Teilbereich Ost erst 2009 fertiggestellt und 2008 erschlossen. Die ersten 7 Jahre nach der Erstellung des Bebauungsplans in 2002 wurden daher vergeudet. Keine Fortführungsplanung, keine Erschließung , nichts. Man kann wohl kaum von Gewerbeflächenvermarktung sprechen, wenn nicht mal eine Erschließung stattgefunden hat, wenn es nicht mal eine Straße gibt, die zum Grundstück führt.
So wundert es wohl auch kaum, dass die gemeindeeigenen Gewerbeflächen im Teilbereich Ost nach der Erschließung schnell verkauft waren.

Interview:
Was halten sie vom Argument falscher Zeitpunkt?

FWG-Fraktion:
Wir hätten den Antrag nicht gestellt, wenn wir davon nicht überzeugt wären. Da spielt der Zeitpunkt natürlich eine Rolle, klar.
Ein guter Zeitpunkt war 2015, damals zum ersten Antrag der FWG für die Fortführung der Gewerbegebietplanung.
Baugewerbe, Kredite, das hatte alles günstig gepasst. In der ganzen Verbandsgemeinde konnte damals keine adäquate Gewerbefläche angeboten werden. Die Finanzsituation der Gemeinde war zwar nicht optimal, aber die beste, die wir vermutlich in den nächsten Jahrzehnten haben werden (Wann wäre denn die Finanzsituation der Gemeinde mal als gut einzustufen?). Die Zeichen waren 2015 gut und deutlich. Noch ist der Zeitpunkt in Ordnung.
Außerdem profitiert eine Gemeinde von einem Gewerbegebiet und legt nicht drauf

Interview:
Die Kosten tragen doch zum großen Teil die Grundstückseigentümer mit, oder?

FWG-Fraktion:
Das ist nicht anders, wie bei einer Wohngebietserschließung und Baulandumlegung. In den Verfahren werden Wertermittlungen durchgeführt. Der Eigentümer steckt vorne ein Grundstück mit niedrigem Wert rein und hinten kommt ein erschlossenes Baugrundstück, eventuell etwas kleiner (man braucht ja Fläche für Erschließungsanlagen), mit viel höherem Wert raus.
Niemand wird daher an einem Wertverlust leiden, auch wenn er die Erschließung zu einem großen Teil mitfinanziert, im Gegenteil. Schauen Sie sich nur mal Grundstückspreisentwicklungen an, z.B. im Neubaugebiet Bungert.


Keine Frage des finanziell Leistbaren, sondern ein Muss für die Ortsentwicklung

Interview:
Wird die Gemeinde mit der Fortführung des Gewerbegebiets finanziell überfordert?

FWG-Fraktion:
Die Gemeinde wird mit einem KiTa-Anbau und einer Grundschulerweiterung finanziell überfordert! Zudem hat die Gemeinde enorme finanzielle Belastungen durch vernachlässigte Sanierungen und Unterhaltungsmaßnahmen. Insgesamt sprechen wir hier von einigen Millionen. Eine Gewerbegebietfortführung wird davon nur einen Bruchteil ausmachen und kann zusätzlich regelmäßig Einnahmen generieren. Der Gegenwert ist somit sehr hoch.
Von daher, nein, das Gewerbegebiet wird die Gemeinde nicht überfordern, andere Projekte eventuell schon eher.

Interview:
Die CDU Fraktion argumentiert mit absehbaren Konflikten zwischen Anwohnern und Gewerbetreibenden, wie sehen sie das?

FWG-Fraktion:
Die aktuell angrenzende Wohnbebauung im Staffelstück wurde als Misch-Wohngebiet ausgewiesen. So ein Bereich ist konzipiert für eine Vermischung von Gewerbe und Wohnen. Aktuell grenzt die Misch-Wohnbebauung schon an bestehendes Gewerbe. Ja, da gibt es natürlich Konflikte, wie es auch bei anderen Nachbarschaften mit Gebieten ohne Bebauungsplan, also ohne von der Gemeinde vorgegebene Regelung schon mal der Fall ist. Und gerade wir versuchen diese ja zu lösen und nicht einfach wegzuschauen.
Ursache für Konflikte hier sind ja gerade Entwicklungen, die nicht geordnet und nicht geplant verlaufen sind.

Aufgrund der vorgebrachten Argumente zu absehbaren Konflikten ist uns zudem nicht klar, warum denn die bestehenden Verkehrskonflikte in dem Zusammenhang bisher nicht von der CDU-Fraktion thematisiert wurden.


Staffelstück diente zur Vorbereitung des Gewerbegebiets

Bebauungspläne Staffelstück und Gewerbegebiet Teilbereich Ost
(Luftbild: Datenlizenz Deutschland – ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2020) – Version 2.0, http://www.lvermgeo.rlp.de, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Interview:
Sie meinen also das Staffelstück hat sich nicht so entwickelt wie vorgesehen?

FWG-Fraktion:
JEIN. Ein großes Versäumnis sehen wir darin, dass nach der Erschließung des Staffelstücks eben keine geordnete Entwicklung für den angrenzenden Gewerbegebietsbestand vorbereitet wurde.

Der Verbandsbürgermeister hatte 2002 schon geschrieben, das Staffelstück sei damals nicht in erster Linie zur Deckung eines Baulandbedarfes vorgesehen gewesen, es sollte vielmehr das noch früher begonnene Baugebiet zur Ansiedlung von Gewerbe an der Grenzhausener Straße mit den vorhandenen Kanalanschlüssen im Bereich der Wäschbachstraße verbunden werden, ohne bei einer späteren Planung Kanäle umlegen zu müssen.

Man hätte schon vor mehr als nur 5 Jahren die Bauleitplanung im Bereich Gewerbegebiet West direkt im Anschluss aufnehmen sollen, um Gewerbebebauung in Verbindung mit Misch-Wohnbebauung überhaupt erst mal eine optimale Entwicklungschance geben zu können. Seitdem läuft man Gefahr zwar eine durchgehende Wohnbebauung zu erhalten, aber Unternehmern, wie z.B. Einzelhandel für Nahversorgung, für Lebensmittel und täglichem Bedarf etc., welche nun mal angewiesen sind auf Mischgebiete und Wohngebietsnähe, die Tür vor der Nase zuzuschlagen.


Nordausdehnung in Zeiten des Klimawandels?

Interview:
Die CDU-Fraktion favorisiert also statt eines Teilbereichs West eine Ausdehnung nach Norden, wie stehen Sie dazu?

FWG-Fraktion:
Nun, die Nordausdehnung haben wir ja vorhin schon mehrfach angesprochen.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanfortführung hat die landesplanerische Stellungnahme hierzu keine neuen Erkenntnisse gebracht. Im Gegenteil befinden wir uns dort in einer Klimaschutzzone und im Vorranggebiet des regionalen Grünzugs. Warum man in Zeiten des Klimawandels, wenn andere Städte den Klimanotstand ausrufen, in Weitersburg ausgerechnet das Frischluftentstehungsgebiet überbauen will, leuchtet uns nach wie vor nicht ein.
Zudem würden bei einer Nordausdehnung grob ca. 1,5 ha mehr landwirtschaftlich genutzte Fläche verloren gehen und die Landwirtschaft würde zerschnitten.

Versorgungstrassen einer Nordausdehnung würden unweigerlich, wie schon erwähnt, sowieso durch den Teilbereich West laufen müssen. Und im Teilbereich West haben wir vorbereitete Erschließung mit vorhandener Infrastruktur, für Breitband/Glasfaser, Kanal, Strom und sogar ein großer Teil Gewerbe im Bestand.

Im unbeplanten Teilbereich West haben wir zudem verschiedene Entwicklungsschwierigkeiten, die städtebaulich geordnet und angepackt gehören.

Bei einer Nordausdehnung würde eine Erschließung, ohne groß nachrechnen zu müssen, wesentlich teurer werden.
Die CDU-Fraktion spekuliert zudem mit einem Investor. Ja, das mag in einem super gelegenen und schon entsprechend attraktiven Industriegebiet in Mülheim-Kärlich natürlich locker funktionieren. Wie das in Weitersburg auf einer Fläche geschehen soll, die zur Umweltvorsorge dient und erschließungstechnisch nicht einfach ist, fragen wir uns schon.

Und hätte man die Schwierigkeiten im städtebaulich nicht geordneten Bereich West mit einer Nordausdehnung gelöst? Mit Nichten. Man hätte sie wieder einfach verschoben.

Interview:
Vielen Dank für das Gespräch und die vielen Informationen!

FWG-Fraktion:
Vielen Dank für die Zeit und Ausdauer bei den Erklärungen.