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FWG - Neuigkeiten und Nachrichten
Aktuell werden wieder Obstbäume gefällt. Ab Oktober ist dies in der Flur, außerhalb des Schutzzeitraums nach Bundesnaturschutzgesetzt leicht möglich.

“Unsere Ortsgemeinde ist umgeben von einem grünen Gürtel. Dieser dient zum Großen der Naherholung unserer Bürger*innen und ist zudem auch Lebensraum für eine Vielzahl von Vögeln, Insekten und anderen Lebewesen. In den vergangenen Jahren ist mit Bedauern ein zunehmender Abgang von Bäumen und Hecken festzustellen. Die Bäume, die fehlen, können nicht zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen. Der Schutz unserer Wälder und Fluren ist eine Generationenaufgabe!”

Unter anderem war dies die Begründung der FWG-Fraktion für eine entsprechend ausgearbeitete Baumschutzsatzung für Weitersburg. Einen Antrag hierzu wurde im April gestellt und die Beratungen wurden in der vergangenen Ratssitzung abgeschlossen.

Enttäuscht musste die FWG den vorgelegten Satzungsentwurf leider ablehnen, da das angedachte Ziel, damit den Baumschutz zwischen Oktober und März in unserer Flur zu stärken, leider verfehlt wurde. So wie von der Verwaltung vorgestellt führt eine Baumschutzsatzung nicht zu dem Ziel, was wir verfolgen. Unser Fokus liegt hier insbesondere in der Feldflur. Im Ort selbst gibt es, unserer Meinung nach, ausreichendes Regelwerk in Verbindung mit Bebauungsplänen und Naturschutzgesetzen.

Es ist bedauerlich, dass in Rheinland-Pfalz scheinbar per Landesgesetz Obstbäume, Feldgehölze, Hecken etc. in der Zeit von Oktober bis März praktisch ungeschützt sind. Die Fäll- und Schnittverbote gelten nur im Schutzzeitraum (§39 BNatSchG), also in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September. In anderen Bundesländern gibt es hier deutlich besseren ganzjährigen Schutz.

So heißt es bspw. im Hessischen Naturschutzgesetz unter §13, dass Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes auch für Alleen und Streuobstbestände außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelten. In Baden-Württemberg sind bspw. per Naturschutzgesetz ebenfalls Alleen im Außenbereich ganzjährig geschützt oder auch Feldhecken und Feldgehölze in der freien Landschaft. Mit “geschützt” sind hier meist ganzjährige Fällverbote gemeint. Gefällt werden kann dann erst, wenn die untere Naturschutzbehörde hierfür eine Befreiung erteilt.

Warum das in Rheinland-Pfalz nicht geht erschließt sich uns nicht

Viele Kommunen verzichten auf ein eigenes Regelwerk und setzen auf gesunden Bürgersinn. Aber geht das auch in Weitersburg um Streuobstbäume, Feldgehölze und Alleen im Außenbereich ausreichend zu schützen? Das ist die Frage. Hier möchten wir jedenfalls die Weitersburger Streuobstwiesenfreunde-Initiative für ihre Aktivitäten lobend erwähnen!

Die Baumschutzsatzung, wie sie dem Gemeinderat vorgestellt wurde, mussten wir leider als nicht zielführend einstufen und ablehnen. Dennoch haben wir darum gebeten, dass wenigstens die Ortsgemeinde die eigenen Gemeindeflächen im Außenbereich geeignet gegen unbegründete Abholzungen schützt.