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Immense Abholzungen außerhalb des Schutzzeitraumes

Ganze 130 Meter lange Baumreihe gerodet

Im Rahmen des letztjährigen Antrages für eine Baumschutzsatzung ging es der FWG-Fraktion darum, den unsere Ortsgemeinde umgebenden “Grünen Gürtel” (nicht nur ein grünes Bändchen um den Ort) im Außenbereich einem stärkeren Schutz zu unterziehen, Alleen im Außenbereich ganzjährig zu schützen oder auch Feldhecken und Feldgehölze in der freien Landschaft.
Mit “geschützt” meint die FWG ganzjährige Fällverbote. Gefällt werden kann dann außerhalb des Schutzzeitraumes schon, aber erst wenn die untere Naturschutzbehörde hierfür eine Befreiung erteilt.

Da dies mit der vorgestellten Baumschutzsatzung der Verwaltung nicht möglich war, mussten wir solch eine Satzung wegen Verfehlung unserer damit angedachten Ziele vorerst leider ablehnen.

Kein artenreicher Lebensraum mehr

In den vergangenen Jahren ist mit Bedauern ein zunehmender Abgang von Bäumen und Hecken festzustellen. Auch Wanderer, Einwohner und besorgte BürgerInnen aus der Verbandsgemeinde und Umgebung sprachen uns darauf öfter an.

So merkten wir Anfang November an:

“Aktuell werden wieder Obstbäume gefällt. Ab Oktober ist dies in der Flur, außerhalb des Schutzzeitraums nach Bundesnaturschutzgesetzt leicht möglich.”

Fäll- und Schnittverbote gelten im Schutzzeitraum (§39 BNatSchG), in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September. Außerhalb dieses Zeitraums konnte sich jedermann in den vergangenen Monaten in der Flur bedauerlicherweise wieder ein Bild davon machen, wieviel Gehölz unverhältnismäßig abgeholzt wurde.

Unerfreulicherweise hat sogar die Verwaltung und Naturschutzbehörde den Gemeinderat per Mitteilung informiert (unter Achtung der Nichtöffentlichkeit gehen wir darauf aktuell nicht weiter ein). Dies hat uns nun veranlasst eine Anfrage an die Verwaltung zu erstellen inwiefern der durch Abholzung aufgetretene Verlust des Baumbestandes an Streuobst, Solitärbäumen und Feldgehölzen in den letzten 10 Jahren im Außenbereich angegeben werden kann. - Zur Anfrage hier klicken -

Ferner bestätigte die Verbandsgemeindeverwaltung unsere Recherchen:

“Anders als in vielen Bundesländern zählen Streuobstbestände oder sonstige Gehölze im Außenbereich in Rheinland-Pfalz nach dem LNatSchG leider "nicht” zu den gesetzlich geschützten Biotopen"

Während der Beratungen zur Baumschutzsatzung hatte daher die Verwaltung auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Gemeinde auch ein eigenes Förderprogramm für fachgerechte Pflege von Obstbäumen auflegen könne. Daher hat die FWG Fraktion nun beantragt ein Förderprogramm der Ortsgemeinde Weitersburg vorzubereiten, welches die fachgerechte Pflege von Obstbäumen im Außenbereich unterstützt. - Zum Antrag hier klicken -

Obstbäume gefällt – was wird aus dauergrüner Streuobstwiese und traditioneller Kulturlandschaft?

Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist nicht nur aus landespflegerischer Sicht wesentlich, sondern auch in Zeiten des Klimawandels, gilt es für nachfolgende Generationen zu handeln und dem entgegenzuwirken. Der Schutz unserer Wälder und Fluren ist eine Generationenaufgabe!

Feldgehölze und Bäume für intensivere Ackernutzung gefällt