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Straßenbegehung „Im Staffelstück“

APflaster im Staffelstückuf Initiative und Antrag der Freien Wähler (für Ansicht des Antrags -hier klicken-) wurde eine Straßenbegeheung u.a. durch Gemeinderats- und Bauauschussmitglieder sowie Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung (Geschäftsbereich 3 - Bauen) durchgeführt. Vertreter der beteiligten und von der Verbandsgemeinde eingeladenen Baufirma und des Planungs- u. Bauleitungsbüros waren leider aus unbekannten Gründen nicht anwesend.

Hintergrund der Begehung waren die gemeinsame Besichtigung geleisteter Mängelbeseitigungen am Pflaster, die nicht korrekt ausgeführt wurden. Um noch im Anspruchsbereich der (nach Mangelbeseitigung erneut geltenden) Gewährleistungsfristen zu liegen, sowie hiermit auch alle Ausführungsbeteiligten für eine fachgerechte Ausführung bei der Sanierung der Steinackerstraße zu sensibilisieren, hat die FWG-Fraktion eine Straßenbegehung im Staffelstück beantragt. Die Besichtigung hat letztendlich eine Mangelhaftigkeit bestätigt:


- Das Pflaster hat sich an vielen Stellen

deutlich gesetzt, was dazu führt, das Kanaldeckel, Hydranten, Gullis etc. ... leicht aus der Fahrbahn herausstehen. Dies führte beispielsweise schon zu einem gebrochenen Rahmen eines Kanaldeckels.

- An einigen Stellen ist das Pfalster so abgesackt, das das Regenwasser keine Chance mehr hat in die Regenrinne zu fliessen. Besonders an diesen Übergangsstellen  wurden unzählige gebrochene Kanten aufgenommen.

- Die bei der Mängelbeseitigung eingesetzen Steine unterscheiden sich in der Größe von den ursprünglichen Pflastersteinen.  Die jetzt verwendeten kleineren Steine konnten nicht mehr dicht ans Fahrbahnpflaster gelegt werden und die breiteren Fugen wurden mit Mörtel verfüllt der größtenteils durch den Frost im Winter wieder weggebrochen ist. Diese Ausführungen entsprechen weder den Verlegerichtlinien noch den vertraglichen Anforderungen und auch nicht unserer Optik einer erst wenige Jahre jungen Strasse. Das es u.a. Beispielprodukte für passende Ersatzsteine gibt wurde im Laufe der Begehung belegt.


Ergebnis: Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die erneuten Mängel aufgenommen und wird Weiteres veranlassen.