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Rückblick auf Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen – Einladung zum Waldspaziergang am 9. Mai

Mit der Rechnungsprüfung am 26. März, den den Ausschusssitzungen am 16. April sowie der Ortsgemeinderatssitzung am 30. April fand die dritte Sitzungsrunde des Jahres 2026 in der Ortsgemeinde Weitersburg statt.

Im Mittelpunkt standen finanzielle Entscheidungen, die zukünftige Entwicklung des Gemeindewaldes, formelle Beschlüsse sowie zahlreiche Mitteilungen der Verwaltung.
Nachfolgend berichten wir zusammenfassend über die wichtigsten Inhalte – mit dem Schwerpunkt auf der Sitzung des Ortsgemeinderates.


Ehrung für 20 Jahre kommunalpolitisches Engagement

Die Gemeinderatssitzung am 30. April begann mit einem besonderen Moment: Ortsbürgermeister Udo Wenz ehrte das Ratsmitglied Dieter Günster (FWG) für 20 Jahre ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement.

In Anerkennung seiner Verdienste überreichte er die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Seit 2004 bringt sich Dieter Günster als Ratsmitglied und Beigeordneter engagiert in die Arbeit der Ortsgemeinde Weitersburg ein. Seine Erfahrung aus den Gremien, sein Fachwissen und seine sachliche Art machen ihn zu einer unverzichtbaren Stimme im Gemeinderat.

 

Vielen Dank für Deinen bisherigen und zukünftigen Einsatz, Dieter!
Die FWG Weitersburg mit Vorstand und Fraktion danken Dir herzlich.

 


Jahresabschluss 2024: Positiver Kassensturz für Weitersburg

Ein zentraler Beratungspunkt war die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Weitersburg zum 31.12.2024 sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten.

Der Jahresabschluss dient dem Gemeinderat als Kontrollinstrument: Die Verwaltung legt damit Rechenschaft über die Umsetzung des beschlossenen Haushaltsplans ab (§ 114 GemO).

Mit Verzögerung

Der Jahresabschluss wurde nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen sechs Monate vorgelegt (§ 108 Abs. 4 GemO). Gründe hierfür waren:

  • Personelle Engpässe in der Verwaltung
  • Die Einführung einer neuen Finanzsoftware zur Verbesserung von Sicherheit, Effizienz und Transparenz

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte aber, dass die durchgeführte Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung darstellt. Der Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gemeinde.

Ergebnis deutlich besser als geplant

Der Ergebnishaushalt 2024 schloss mit einem Jahresüberschuss von 792.242,82 Euro ab – rund 622.000 Euro mehr als ursprünglich geplant.

Ursachen:

  • ca. 300.000 Euro geringere Ausgaben
  • ca. 321.000 Euro höhere Einnahmen

Besonders erfreulich: Das Eigenkapital der Ortsgemeinde überschritt damit wieder die Marke von 10 Millionen Euro.

Gerade vor dem Hintergrund der öffentlich häufig stark beachteten Haushaltsplanungen kommender Jahre halten wir es für mindestens ebenso wichtig, auf den tatsächlichen Jahresabschluss zu blicken: Er zeigt, wie verantwortungsvoll und realistisch mit den vorhandenen Mitteln umgegangen wurde.

Unser Dank gilt zudem der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung für eine sorgfältige Buchführung sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss für seine gewissenhafte Arbeit.


Gemeindewald Weitersburg: Planung für die nächsten zehn Jahre

Ein weiteres großes Thema war die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerks für den Gemeindewald Weitersburg für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2036.

Herr Dietz vom Waldplanungsbüro IDPS und Revierförster Kern präsentierten eine umfangreiche, detaillierte Planung für den Gemeindewald mit einer aktuellen Gesamtbetriebsfläche von 146,5 Hektar. Grundlage waren:

  • aktuelle Inventurergebnisse
  • klimatische Veränderungen
  • langfristige ökologische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Ziel ist ein nachhaltig bewirtschafteter, klimaresilienter und zukunftsfähiger Gemeindewald.

Einladung: Öffentlicher Waldspaziergang am 9. Mai 2026

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen zu einem gemeinsamen Waldspaziergang:

  • Termin: Samstag, 09. Mai 2026
  • Uhrzeit: 11:00 Uhr
  • Treffpunkt: „Schau ins Land“, Weitersburg

Mit Revierförster Kern, Forstamtsleiter Schmitz und Forstdirektor a. D. Dietz erhalten die Teilnehmenden Einblicke in Zustand, Pflege und Herausforderungen des Waldes im Zeichen des Klimawandels.


Bauanträge und Sonderregelung „Bauturbo“

In dieser Sitzungsrunde mussten zudem zwei Bauanträge behandelt werden, bei denen neben dem Einvernehmen nach §36 BauGB, die der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) in einem Fall geben konnte und im anderen Fall leider nicht, auch die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich war.

Die sogenannte „Bauturbo“-Regelung (§ 246e BauGB) gilt seit dem 30. Oktober 2025 und soll den Wohnungsbau befristet bis Ende 2030 beschleunigen.

Da die Zuständigkeit für diese besondere Zustimmung bislang noch nicht abschließend auf den ATU übertragen wurde, war sowohl im Ausschuss als auch im Gemeinderat ein Beschluss erforderlich.


Gebühr für Vorkaufsrechtszeugnisse: Maßvolle Erhöhung

Beraten wurde die Gebührenerhöhung für die Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts.

Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung ließ viele Fragen offen. Eine Empfehlung der Ausschüsse an den Gemeinderat war daher nicht möglich. Die FWG hat sich u.a. daraufhin eigenständig mit rechtlichen Grundlagen auseinandergesetzt.

Sachlicher Hintergrund

Die Gemeinde muss nämlich bei jedem Grundstückskauf prüfen, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht oder ausgeübt werden soll. Die Pflicht ergibt sich aus dem Baugesetzbuch, konkret aus § 24 und § 28 BauGB. Ohne diese Prüfung ist ein Grundstückskauf rechtlich nicht sauber abgeschlossen. Und darum stellt die Gemeinde ein Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts aus.

Was geprüft werden muss, ergibt sich automatisch aus § 24 (1) BauGB. Denn der Gemeinde steht demnach ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken, u.a. in Weiterburg relevant

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, bei Flächen die vorgesehen sind als Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich
  • in einem Umlegungsgebiet,
  • Flächen im Außenbereich, für die nach einem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist,
  • in Gebieten, die nach den §§ 30, 33 oder 34 vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind oder wenn in diesen ein städtebaulicher Missstand vorliegt.

Für eine Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts ein Zeugnis auszustellen, wobei unserer Erfahrung nach der ehrenamtliche Ortsbürgermeister hier noch immer den größten Arbeitsaufwand hat, sahen wir eine durchschnittliche Zeit von 30 Minuten für die eben genannten Punkte als weitaus vertretbarer an als eine über dreifache rechnerische Erhöhung der Gebühr auf Vorschlag der Verwaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag, die Gebühr maßvoll von 20 auf 40 Euro zu erhöhen (statt auf 73 Euro, wie in anderen Kommunen).
Damit bleibt die Gebühr angemessen und verhältnismäßig, berücksichtigt Mehreinnahmen und wahrt zugleich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.


Bündelausschreibung für Reinigungsleistungen

Der Gemeinderat beschloss weiterhin die Teilnahme an einer Bündelausschreibung für Reinigungsleistungen für die gemeindeeigenen Liegenschaften. Als Kostenobergrenze gelten die im Haushalt vorgesehenen Mittel.


Mitteilungen der Verwaltung

Die wichtigsten öffentlichen Mitteilungen dieser Sitzungsrunde möchten wir ebenfalls kurz vorstellen, werden aber auf einzelne der Mitteilung noch konkreter in einem gesonderten Bericht eingehen:

Haushalt 2026: Verzögerter Start

Obwohl der Haushalt am 5. Februar 2026 beschlossen wurde, lag die Genehmigung erst Mitte April vor.
Die Gemeinde war somit das ganze erste Quartal des Jahres nicht voll handlungsfähig – etwa bei Ausschreibungen für die Sanierung der Schulstraße oder andere investive Maßnahmen, die damit verzögert und letztendlich erschwert werden.

Spielplatz “Grüner Weg”

Auf FWG-Anfrage zur geplanten Sanierung des Spielplatzes “Grüner Weg” informierte die Verwaltung über die bestehenden Fördervoraussetzungen. Demnach ist eine Förderung über das Dorferneuerungsprogramm für die reine Sanierung eines einzelnen Spielplatzes nicht ohne Weiteres möglich. Eine Förderung käme in diesem Fall nur im Rahmen des umfassenden Gesamtkonzepts zur Neugestaltung der gesamten Parkanlage in Betracht.

Aktuell sind der Verwaltung keine alternativen Förderprogramme bekannt, die eine Modernisierung des Spielplatzes als eigenständiges Einzelprojekt ermöglichen würden. Entsprechend wurde auch klargestellt, dass für eine kostenintensive Sanierung derzeit keine Förderung zur Verfügung steht.

Wie viel Gewerbesteuer bleibt tatsächlich in der Gemeinde?

In den Haushaltsberatungen im Januar 2026 stellte eine Fraktion eine Behauptung zur verbleibenden Gewerbesteuer auf, mit der völligen falschen Aussage, dass der Gemeinde nach Abzug der Kreis-, Verbandsgemeinde- und Gewerbesteuerumlage von einem Euro Gewerbesteuereinnahmen nur 7 Cent für eigene Zwecke verblieben. Daraus und aufgrund der darauf erfolgten Intervention der FWG Fraktion ergab sich dann die Frage, wie viel von 1 Euro Gewerbesteuer tatsächlich bei der Gemeinde verbleibt.

Wir hatten berichtet (-hier klicken- unter Punkt 3).

So wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine einfache, pauschale Antwort nicht möglich ist, da die tatsächlichen Einnahmen von vielen Faktoren abhängen. Um dennoch eine grobe Orientierung zu geben, hat die Verwaltung eine Beispielrechnung auf Basis auf Basis der Steuerkraftzahlen 2024 vorgenommen.

Demnach verbleiben bei einer gedachten Mehreinnahme von 100 Euro Gewerbesteuer rund 25 Euro bei der Gemeinde - also 25 Cent pro 1 Euro Gewerbesteuer.

Dorfplatz – Entsiegelung und Neugestaltung

Bereits am 6. Februar 2025 hatte der Ortsgemeinderat die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur teilweisen Entsiegelung und Aufwertung des kleinen Dorfplatzes durchzuführen. Ziel war es, bestehende Stolperstellen zu beseitigen, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen sowie neue Sitz- und Gestaltungselemente zu schaffen. Die Umsetzung sollte in zwei Schritten erfolgen: ein erster Teil 2025, der größere Abschnitt ab 2026. Die Vorlage konkreter Detailplanungen war für Mitte 2025 vorgesehen.

Da entsprechende Planungen nicht vorgelegt wurden, fragte die FWG im Oktober 2025 vor den Haushaltsberatungen für 2026 nach dem Sachstand, blieb jedoch mehrfach ohne Rückmeldung. Nun wurde mitgeteilt, dass die ursprünglich angestrebte Förderung nicht beantragt wurde. Infolgedessen kam es weder zu einer Bewilligung noch zu einer Ablehnung, während der betreffende Fördertopf zwischenzeitlich ausgeschöpft ist. Zudem wurde für die Maßnahme kein Budget im Haushalt eingestellt. Eine frühzeitige Information des Gemeinderates über diese Entwicklung erfolgte nicht.


Appell für eine sachliche kommunalpolitische Debatte

Gerade bei komplexen Themen wie Gemeindefinanzen, Umlagen oder Haushalt ist Sachlichkeit und Verantwortung gefragt.
Falschinformationen schaden dem Vertrauen der Bürgerschaft und der politischen Kultur.

Konstruktive Mitarbeit, fundierte Anträge und transparente Diskussionen sind der richtige Weg, um Weitersburg gemeinsam weiterzuentwickeln.


Vielen Dank für Ihr Interesse