Die erste Sitzungsrunde des neuen Jahres ist abgeschlossen – und damit auch die ersten Beschlüsse des Gemeinderates. Wichtigstes Thema war der Haushaltsentwurf 2026. Aus unserer Sicht erfolgte der Einstieg in das Haushaltsverfahren erneut spät, obwohl in den vergangenen Jahren signalisiert wurde, früher in die Beratungen einzusteigen, um der Gemeinde einen durchgehenden Handlungsspielraum über optimalerweise alle zwölf Monate zu ermöglichen.
Beratungsrunde am 08. Januar 2026
Am 08.01. fanden die vorbereitenden Ausschusssitzungen statt – eine Sitzung des Hauptausschusses (HA) sowie eine gemeinsame Sitzung des Auschuss für Technik und Umwelt (ATU) und HA.
Themen im Hauptausschuss
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Haushalt 2026
Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung des Haushalts folgt hierzu ein eigener Artikel "Haushaltsberatungen 2026 – Eine Zusammenfassung" -hier klicken-. -
13. Änderung der Hauptsatzung
Der Vorschlag der FWG-Fraktion, die Entscheidung zu vertagen, bis die Verbandsgemeinde ihre Hauptsatzung anpasst, wurde einstimmig als Empfehlung für den Gemeinderat beschlossen.
Unklarheit dazu in der Ratssitzung am 05.02.
In der folgenden Ratssitzung am 05.02. stand der empfohlene Tagesordnungspunkt (TOP) zur Änderung der Hauptsatzung jedoch unerwartet nicht auf der Agenda.
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass die Verwaltung bereits an einer Änderung der VG-Hauptsatzung arbeite. Warum der Gemeinderat dennoch keinen Beschluss zur Empfehlung fassen konnte, blieb unbeantwortet. Unsere Anfrage hierzu müssen wir daher eventuell erneut stellen.
Gemeinsame Sitzung ATU / HA – Bebauungsplan “Wendelinushof”
Die Sitzung dauerte insgesamt nur 24 Minuten und bestand beratend nur aus diesem Thema:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wendelinushof“ – Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der TOP dauerte nur wenige Minuten. Es gab dazu praktisch keine Fragen aus dem Gremium. Auch unsererseits bestand nach sorgfältiger Vorbereitung kein weiterer Klärungsbedarf; um TOP und die Anreise sowie Kosten der Sachverständigen, und ebenso die Anwesenheit der Bauabteilung nicht völlig umsonst sein zu lassen, wurden zumindest wenige (ca. eine) allgemeine Verfahrensfragen gestellt.
Zusätzliche Informationen der Bauabteilung
Im Rahmen des TOP Mitteilungen erhielten wir detaillierte Erläuterungen zu unseren Anfragen bezüglich:
- Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (27.10.2025)
- Zweites Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften (22.09.)
Hierzu liegt bereits ein eigener Bericht “Schneller bauen, einfacher genehmigen: Das ändert sich im Bau- und Planungsrecht ” -hier klicken- vor.
Ratssitzung am 05. Februar 2026
Die entscheidende Ratssitzung umfasste mehrere Tagesordnungspunkte.
Ergänzungswahlen
Es handelte sich lediglich um eine redaktionelle Korrektur im Schulträgerausschuss, da eine Lehrkraft- und eine Elternvertretung seit 2024 nicht offiziell aufgeführt waren.
Antrag der FWG – Regelung „Alter Friedhof“
Der FWG-Antrag zur Aufhebung einer alten Regelung wurde einstimmig beschlossen. Hier ging es uns um die Klarstellung der Regelung auf dem alten Friedhof, die 1998 gefasst wurde, im nördlichen ungeordneten Teil des Friedhofs keine Wiederverleihung des Nutzungsrechts zu gewähren.
Damit gilt nun auf dem kompletten alten Friedhof eindeutig und unmissverständlich: Die Wiederverleihung von Nutzungsrechten ist auf dem ganzen Friedhof gemäß der Friedhofsatzung möglich.
Forstwirtschaftsplan 2026
Dank der klaren und fachkundigen Erläuterungen durch Revierförster Kern konnte der Forstwirtschaftsplan 2026 problemlos und nachvollziehbar beschlossen werden.
Haushalt 2026
Die Beratung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2026 wird – wie bereits angekündigt – in einem separaten Artikel "Haushaltsberatungen 2026 – Eine Zusammenfassung" -hier klicken- dargestellt.
Bebauungsplan “Wendelinushof” – Aufstellungsbeschluss & frühe Beteiligung der Öffentlichkeit
Bereits am 04.09.2025 hatte der Gemeinderat den Antrag des Vorhabenträgers angenommen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
(Aufgrund einzelner nichtöffentlicher oder geschwärzter Unterlagen und der Verhältnisse privater Personen nach VV zu § 20 GemO sowie Art. 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erwähnen wir selbstverständlich keine Namen aus Respekt und Schutz privater Personen, wie hier Vorhabenträger oder auch Bauherren)
Unmut über kurzfristige Frageliste
Zu Beginn des TOPs kam deutliche Irritation auf:
- Nur eine Woche vor der Sitzung reichte eine Fraktion eine vierseitige Frageliste ein.
- In der vorausgehenden Beratung am 08.01. hatte der Ausschuss praktisch keine Frage gestellt – trotz Anwesenheit von Fachleuten.
- Die Begründung eines Vorbereitungsengpasses aufgrund der Weihnachtsferien überraschte uns, da alle anderen Fraktionen die frühe Bereitstellung der Unterlagen genutzt hatten.
- Die Antworten auf die späten Fragen trafen erst am Nachmittag des Sitzungstages ein. Das brachte genau im Gegenteil das Gremium in zeitliches Dilemma.
Wir hatten den Eindruck, dass dieser Vorgang eine Verzögerung der frühen Bürgerbeteiligung verursachen sollte. Dabei bietet gerade diese Phase der frühen Bürgerbeteiligung wichtige Chancen für:
- Transparenz
- Bürgerbeteiligung
- Stellungnahmen der Behörden.
Sämtliche Fragen können in diesem Verfahrensschritt ebenso gestellt werden, um von Verwaltung aufbereiten und Rat behandeln zu lassen. Von daher haben wir, nachdem jede Fraktion Gelegenheit zum Sprechen hatte, um Schluß der Beratung gebeten.
Nach der Beratung stimmte das Gremium mit einer Gegenstimme für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wendelinushof“ und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (1) & 4 (1) BauGB).
Anfragen
Die FWG stellte mehrere Anfragen, unter anderem die Bitte um Kontaktaufnahme mit der Stadt Bendorf, da sich das Müll-, Schutt- und Parkverhalten an der K80 Ortszufahrt von Bendorf aus (vor der Autobahnunterführung) zunehmend verschlechtert.
Hinweis der Verwaltung
Die VG-Verwaltung beklagte eine zunehmende Anzahl von Anfragen der Gremien. Wir haben dies zur Kenntnis genommen und vorgeschlagen, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten.
Dazu verweisen wir auf folgenden Artikel “Gemeinderatsanfragen – lästiger Zeitfresser oder unverzichtbares Kontrollinstrument” -hier klicken-, der die Situation aus unserer Sicht darstellt.