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Übergangsregelung abgelehnt - Bebauungsplan wird weiter bearbeitet

Ortsgemeinderatssitzung vom 16.06.2010

Eine große Bürgerbeteiligung hatte die Gemeinderatssitzung am 16.06. zu verzeichnen. Zur Beratung standen u.a. viele Tagesordnungspunkte zur Vergabe von Arbeiten an der Schulsporthalle, Auftragsvergabe Strassenleuchten Steinackerstrasse, Beratung über einen möglichen Radweg Weitersburg - Höhr-Grenzhausen, Aufstellung eines Bebauungsplanes "Auf'm Bungert" gemäß gemeinsamen Fraktionsantrag FWG und SPD sowie dem Antrag der FWG Fraktion auf Änderung der Satzung für Wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen.

Die Beauftragung der Arbeiten an der Schulsporthalle und die Auftragsvergabe der Strassenlaternen wurde veranlasst. In Sachen Radweg sieht der Gemeinderat keine Probleme sofern keine Folgekosten und Investitionen auf die Gemeinde zukommen. Erfreulich war die Beauftragung an die Verbandsgemeindeverwaltung einen Abgrenzungsvorschlag für einen Bebauungsplan "Auf'm Bungert" auszuarbeiten. Aufgrund der nicht eingestellten Haushaltsmittel, so die Verwaltung, können Planungsarbeiten jedoch erst nächstes Jahr erfolgen. Wir werden weiter berichten.

Was die FWG Fraktion jedoch sehr bedauert hat ist die Ablehnung einer Verschonungs- bzw. Übergangsregelung für Wiederkehrende Beiträge. Uns ist es leider

nicht gelungen die Mehrheit des Gemeinderats von der unseres Erachtens sehr wichtigen Regelung zu überzeugen. Unsere Nachweise und Argumente um eine Doppelbelastung von Grundstückseigentümern sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden wurden nicht angenommen. Im Gegenteil wird sogar die Einführung einer Übergangsregelung von der Verbandsgemeindevewaltung als bedenklich eingestuft sowie erläutert, eine Beibehaltung der jetzigen Satzungsregelung trüge dem Solidaritätsgedanken des Wiederkehrenden Beitrages besser Rechnung. Eine Einschätzung, die wir nicht teilen können. Keinesfalls steht eine Übergangsregelung dem Solidaritätsprinzip und somit der Gleichbehandlung aller Bürger im Wege. Gerade auch aus diesem Grund sollten Doppelbelastungen von Grundstückseigentümern, die schon Erschliessungsbeiträge geleistet haben, vermieden werden um alle gleichermassen zu behandeln. Die Strassen in den Neubaugebieten wurden mit den Erschliessungsbeiträgen der dortigen Grundstückseigentümer erstellt, jedoch werden diese Strassen auch von jedem genutzt. Wie weit darf der Solidaritätsgedanke gehen, wieviel Solidarität ist zumutbar? Wie solidarisch sollten Anwohner an den Kreisstrassen (gleich)behandelt werden und darf der Solidaritätsgedanke Grundstückseigentümer in den Ruin stürzen? Warum gibt es keine Härteklausel? Alles Fragen die aufgrund der Ablehnung leider nicht weiter diskutiert wurden.

Im Kommunalabgabengesetz (KAG) von 2006 heisst es hierzu:

§10a(5) KAG "Durch Satzung können die Gemeinden Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen. ..."

In der Begründung zum Gesetzentwurf des §10a KAG (Drucksache 15/318 - Landtag Rheinland-Pfalz - 15. Wahlperiode) heisst es hierzu:

" ... Daher ermächtigt Absatz 5 die Gemeinden dazu, Überleitungsregelungen zu erlassen, um Doppelbelastungen für Grundstückseigentümer zu vermeiden, die durch Erschließungsbeiträge, öffentlich-rechtliche Erschließungsverträge oder einmalige Ausbaubeiträge bereits an dem Aufwand für den Ausbau des Straßennetzes beteiligt worden sind. ..."

Auch Mustersatzungen zu Wiedekehrenden Beiträgen, Aktuelle Satzungen von anderen Verbandsgemeinden, KAG's anderer Länder sowie die Befürwortung von Mitgliedern des Landtags (Bsp. Herbert Mertin MdL - Fraktionsvorsitzender FDP, Heribert Heinrich MdL SPD) konnten nicht überzeugen. Wir halten nach wie vor die Regelung "ohne Verschonung" für falsch, insbesondere auch, weil die argumentierte beschriebene Doppelbelastung in der Sitzung von der Verwaltung bestätigt wurde aber von allen mit Verweis auf das Solidaritätsprinzip hingenommen wird.

Fazit: Unsere Gründe wurden teilweise geteilt, unsere Nachweise und Argumente wurden teilweise bestätigt, der Antrag wurde zur Kenntnis genommen aber die Kann-Regelung des §10a(5) KAG wird trotzdem nicht angewendet, u.a. weil es, so die Verwaltung, nur eine Kann-Regelung ist >> allerdings unserer Meinung nach eine Regelung, die ins Gesetz aufgenommen wurde damit sie angewendet wird.

Die Einwohnerfragestunde wurde mit regen Fragen und Beiträgen der Bürger zur Benutzung des Rasens am Peter-Friedhofen Denkmal, als Bolzplatz für Kinder, und zu der Verschonungsregelung für Wiederkehrende Beiträge geprägt.

Wir möchten an dieser Stelle noch auf den §16a der Gemeindeordnung (GemO) verweisen, der Fragen von Bürgern aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung sowie Anregungen und Vorschläge in einer Fragestunde zulässt.

Im Anschluss an die öffentliche Gemeinderatssitzung fand der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung statt.