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FWG Kreistagsfraktion unterstützt Konzept zur Vermeidung und Verringerung von Plastikmüll im Landkreis Mayen-Koblenz

Kreis Mayen-Koblenz. Die Themen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sind sehr wichtige Themen unserer Zeit. Es ist unsere Aufgabe, heute dafür zu sorgen, dass unsere nachfolgenden Generationen eine Welt vorfinden, die nicht durch die Folgen des Klimawandels beeinflusst ist.

Ansichten zu einer Bauleitplanung zwischen den Straßen “Am Römergrund” und “Auf den Schafmorgen”

rot eingezeichnet der Planbereich; blau eingezeichnet die schon vorhandene ungeordnete Gewerbe- und Wohnbebauung; grün eingezeichnet der geplante Schutzbereich für Bäume- und Feldgehölze.
OpenData - ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2021, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]

In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung, die leider wieder erneut corona-bedingt als Notsitzung in Form eine Videokonferenz durchgeführt werden musste, wurden dem Gemeinderat von Verwaltung und Planungsbüro Vorentwürfe zu einem Bebauungsplan Gewerbegebiet “Grenzhausener Straße, Teilbereich West” vorgestellt. In Folgeberatungen werden daraus Entwürfe entwickelt werden, die dann zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB Bürger*innen, Behörden und Organisationen vorgestellt werden können.

Wer, wie die FWG-Fraktion, aktiv gestalten, entwickeln und vorschlagen will, muss sich zwangsläufig auch Kritik aussetzen. Das liegt in der Natur der Sache, das ist Demokratie und völlig in Ordnung, solange die Kritik nicht zu persönlichen Beleidigungen in sozialen Medien ausarten und unter die Gürtellinie gehen.
Jüngste Kommentare in sozialen Medien von Gegnern der Bebauungsplanung haben uns allerdings schockiert.

Immense Abholzungen außerhalb des Schutzzeitraumes

Ganze 130 Meter lange Baumreihe gerodet

Im Rahmen des letztjährigen Antrages für eine Baumschutzsatzung ging es der FWG-Fraktion darum, den unsere Ortsgemeinde umgebenden “Grünen Gürtel” (nicht nur ein grünes Bändchen um den Ort) im Außenbereich einem stärkeren Schutz zu unterziehen, Alleen im Außenbereich ganzjährig zu schützen oder auch Feldhecken und Feldgehölze in der freien Landschaft.
Mit “geschützt” meint die FWG ganzjährige Fällverbote. Gefällt werden kann dann außerhalb des Schutzzeitraumes schon, aber erst wenn die untere Naturschutzbehörde hierfür eine Befreiung erteilt.